Ab 01. Januar 2009 gilt für neue Geldspielautomaten die neue technische Richtlinie nach 4.0.
Die im wesentlichen besagt, dass die Spielangebote so gestaltet sein sollen, dass zu keinem Zeitpunkt Gewinnaussichten dargestellt werden, deren in Geld wandelbarer Gegenwert 1.000,00 € übersteigt. Außerdem darf die fünfminütige Spielpause nicht nur eine Unterbrechung der Geldströme bewirken, sondern auch keine Spielvorgänge stattfinden. In der Pause ruht das Gerät. Es darf kein Spiel angeboten (auch keine einsatzfreien Probe- oder Demospiele) und kein Geld angenommen werden.
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